Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Jan Burau, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich.Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Unterschrift und anschließender digitaler oder postalischer Rücksendung des Vertrages. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,
des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4.
3.5.
Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1.
Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer wer-
den nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.
jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber in einem, je nach Auftragslage, individuell festzulegendem Zeitraum, nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5.
Vergütung und Auslagen
5.1.
Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anhand eines mit dem Auftraggeber individuell
vereinbarten Betrages . Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da die Kleinunter-
nehmerregelung gem. §19 UStG Anwendung findet.
5.2.
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der
zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.3.
Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises bzw. 50% des
Gesamtpreises (Autragsvolumen über 4.000,00 Euro) berechnet,
die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der
Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der
Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Jan Burau
IBAN: DE51 20041155 0 285399200
BIC:
COBAD EHD 055
5.4.
Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter ange-
messener Fristsetzung (5 Werktage) anmahnen.Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Ver-
weigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte,
bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.5.
Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird durch den Auftragnehmer innerhalb von 7 Ta-
gen nach Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.6.
An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Weyhe aus. Die Anfahrt im Umkreis
von 40 km von Weyhe wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ohne Kosten für den
Auftraggeber übernommen. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang
werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem
km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Über-
nachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in
Rechnung gestellt. Bei ganztägiger Reportage mit Rückfahrt über 100km wird mindestens
eine Übernachtung NACH dem Auftrag in Anspruch genommen. Bei Auftragsbeginn vor
09:00 Uhr und einer Anfahrt von über 200km wird ebenfalls eine zusätzliche Übernachtung
VOR dem Auftrag in Anspruch genommen.
5.7.
Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur
Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen
sind in der Regel die unter 5.7. genannten Inanspruchnahmen erforderlich.
5.8.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und
Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen
und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemes-
senem Umfang zur Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.4 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.
6.3. Bei Verschiebung des festgelegten Termins durch den Auftraggeber durch besondere Umstände innerhalb eines Jahres auf einen neuen Termin wird die unter Ziffer 5.4 festgelegte Summe als Sicherheit einbehalten. Bei einer anschließenden Kündigung durch den Auftraggeber wird analog zu Ziffer 6.2 verfahren. Sollte der Auftragnehmer an dem verlegten Termin aufgrund eines anderen Auftrages nicht anwesend sein können, wird die unter Ziffer 5.4 festgelegte Summe dem Auftraggeber erstattet.
6.4. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
6.5. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt
7.
Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum
des Auftraggebers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das
Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle
Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind,
im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstel-
lungen, Messen, Homepage, soziale Medien, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzei-
ten etc.).
7.5. Andere Dienstleister wie z.B.Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur
nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern
8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt
für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10.Textform
10.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
11.Anzuwendendes Recht
11.1.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des
11.2.
Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Weyhe. Der Gerichtsstand ist Weyhe, soweit der Auftraggeber nicht
Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt
11.3.
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen ge-
setzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.